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Mittwoch, den 11. Febr. 2015

Funknetzabschaltung im Notfall: Geheiminfo?  

.   Für die Funknetzabschaltung im öffent­lichen Sicher­heitsnot­fall unter­hält das Heimat­sicher­heitsamt in Washington ein Proto­koll, das es nach dem Freedom of Information Act an interes­sierte Bürger heraus­geben müsse, urteilte das Bundesgericht der Hauptstadt. Am 10. Februar 2015 entschied im Fall Electronic Privacy Information Center v. Depart­ment of Homeland Security das Revisisions­gericht, der United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit, oft als zweit­höchstes Gericht der USA bezeichnet, hingegen gegen die Antrag­stellerin.

Die Entscheidungs­begründung von 17 Seiten Länge erläutert die Grenzen des Gesetzes, das Licht in amtliche Vorgänge bringen soll. Ein Notfall der nach dem Protokoll SOP 303 vorgese­henen Art mit einem tele­fonisch einge­leiteten, gemein­gefährlichen Angriff fällt unter seine Ausnahmen. Der Leser erfährt immerhin Einiges über den Auslöser der SOP 303-Lösung, die londoner Busexplosion von 2005, und die Freiwil­ligkeit der Verein­barung des Amts mit Telefongesell­schaften.

Ursprünglich hatte das Amt die Existenz des Protokolls bestritten und später eine weithin geschwärzte Fassung vorgelegt, bis das Unter­gericht die Freigabe verfügte. Das Revisions­gericht ließ sich jedoch überzeugen, dass die Freigabe unbefugten Dritten Eingriffe in das Tele­kommuni­kations­wesen und das Protokoll ermögliche und dieser Gefahr nur durch seine Unter­drückung vorgebeugt werden könne.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.