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Samstag, den 18. Juli 2015

Zahnweißen im Lichte der Verfassung  

.   Das Licht der Verfassung strahlte auf die Kunst des LED-Zahn­weißens im Fall Sensa­tional Smiles LLC v. Jewel Mullen. Einer auf das LED-Weißen spezi­alisier­ten Firma verboten die Gesund­heits- und die Zahn­arztauf­sicht das Weißen mit LEDs, während die Firma argumen­tierte, Zahn­ärzte seien im Gegen­satz zu ihrem Per­sonal mit dem LED-Verfah­ren unver­traut und das als freiwillige Geschäfts­aufgabe verkün­dete Verbot ver­stoße gegen den Gleich­behand­lungsgrund­satz, die Equal Pro­tection Clause, der Bundes­verfas­sung, und diene unzu­lässi­gerweise den Inter­essen der Zahn­ärzte­schaft.

In New York City erklärte das Bundesberufungs­gericht des zweiten Bezirks der USA, dass die Ver­fassung für eine unter­schied­liche Behand­lung eine rationale Grund­lage voraus­setzt - eine einzige reicht. Die von der Firma Beklag­ten hatten ver­schiedene Grün­de ange­führt, die nicht alle haltbar waren, aber allein der Grund, dass ein Zahn­arzt etwaige, bei der LED-Behand­lung denk­bare Probleme diag­nostizie­ren und heilen kön­ne, reichte.

Das Gericht führte sorgfältig in das Recht der glei­chen und unglei­chen Behand­lung durch Gesetz­geber und Exe­kutive ein. Der Staat ist nicht ge­zwungen, alles umfas­send zu regu­lieren, beispiels­weise mit einem Verbot, eigene Zähne zu ziehen. Außer­dem unter­suchte es die Monopol­wirkung der staat­lichen Ent­scheidung, die zu­gunsten der Zahn­ärzte auf Kosten der Ver­braucher ein Kar­tell schafft. Das Poten­tial für einen Kartell­verstoß sei erkennbar, doch ist dieser nicht in der Revi­sion zu klären, ent­schied das Gericht am 17. Juli 2015.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.