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Sonntag, den 03. Mai 2015

Grundeigentumsrechte seit Indianerzeiten sicher erwerben  

.   Beim Erwerb von Grundeigentum fallen zahl­reiche Gebüh­ren sowie die Versicherungsprämie für die Title Insurance an, mit der der Erwer­ber die Garan­tie erhält, dass die Eigen­tümerkette seit Indi­anerzei­ten zum recht­mäßigen Erwerber führt.

Der Fall S&M Homes, LLC v. Chicago Title Insurance Co. behan­delt die Kosten der Prü­fung dieser Eigen­tumsket­te. Dürfen sie neben der Prämie abge­rechnet werden, oder sind sie mit ihr abge­golten? Das Ergeb­nis dieses Sammel­klagepro­zesses ist wenig inter­essant. Der Versi­cherer darf diese Kosten zusätz­lich abrechnen, entschied das Bundes­berufungs­gericht des sechsten Bezirks der USA in Cin­cinnati am 1. Mai 2015.

Wichtiger ist die Erkenntnis, dass die Versi­cherung unver­zichtbar ist, weil es in den meisten Landes­teilen der USA kein Grund­buch gibt. Voraus­setzung für die Versi­cherbar­keit des Eigen­tums­rechts ist die Prüfung mittels Abstract of Title:
An abstract of title is defined as a history of title to real property or an interest therein for a given period of time consisting of a listing, summary, copy or some combination thereof of documents or matters affecting said title and imparting constructive notice under the laws. Tenn. Comp. R. & Regs. 0780-01-12-.01(3). AaO 5.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.