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Freitag, den 25. Sept. 2015

$7 Mio. Strafe nach Ausfuhr nach Syrien  

.   Die Sanktionen fallen, denken manche bei der Ausfuhr nach Kuba und den Iran. Doch Vorsicht! Wenn amerikanische Komponenten in Waren oder Programmen enthalten sind, gelten die Wiederausfuhrkontrollen der USA weiter. Einige werden zurückgeschraubt, doch ganz abgeschafft werden sie nicht so schnell. Sie werden höchstens komplizierter.

Bei Ländern wie Syrien, Russland und Nordkorea kommt niemand auf die Idee, dass die Sanktionen - auch im Finanzbereich - der USA gelockert werden. Am 18. September 2015 gab es wieder ein eindrucksvolles Beispiel für die harten Strafen. In Ammar et al. geht es um Software und Produkte zur Internetüberwachung und eine Strafe von $7 Mio. Dollar.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.