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Freitag, den 11. Sept. 2015

Beweisbeschaffung in USA für deutschen Prozess  

.   In die Beweisbeschaffung in den USA führt die Revisionsbegründung in Fuhr v. Deutsche Bank AG vom 10. September 2015 kurz ein. Der Kläger suchte vor dem US-Gericht im Rahmen eines deutschen Diffamierungsprozesses nach Beweisen von der schweizer Beklagtentochter.

Das Bundesgericht übte sein Ermessen im Beweisverfahren nach 28 USC §1782 aus und lehnte den Antrag ab. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City bestätigte die Abweisung. Selbst wenn die Beklagte der Gerichtsbarkeit im Forum unterliegen sollte, sei nicht erkennbar, dass sie für ihre schweizer Tochter verantwortlich sei, und besondere Umstände habe der Kläger nicht dargelegt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.