Urheberrecht einerseits, durch Suchroboter ausgelöste Belastungen der Infrastruktur andererseits. Kopieren und nutzen kann Urheberrechte verletzen, muss es allerdings nicht: Fair Use als Ausnahme entlastet vom Copyright-Verletzungsvorwurf. Die Grenzen von Fair Use sind jedoch unscharf. Wissenschaftliche Verwertungen, Zitate für Kommentierungen und transformierende Verwertungen, die etwas Neues - etwa JuraBlogs - bilden, sind eher zulässig als die vollständige Wiedergabe von Werken, gleich wie hoch die in den USA regelmäßig kaum bedeutsame Schöpfungshöhe des Werkes ist.
Die Belastung der Infrastruktur durch Suchroboter oder -spider wird, auch wenn Fair Use greift, immer häufiger herangezogen, um einen Verletzungsanspruch zu begründen. Im Fall QVC v. Resultly hatte die Suchfunktion angeblich die behauptete Wirkung einer Sperre der Zielwebseite. Allerdings wird diese über den Akamai-Zwischenspeicher-Dienst geliefert, sodass der klägerische Server nicht direkt berührt war. Dennoch ist die am 13. März 2015 verkündete Ablehnung einer Verbotsverfügung nach dem Computer Fraud and Abuse Act gegen den Scraper interessant. Dasselbe gilt für die Übersicht von Scraping-Entscheidungen von Eric Goldman in dessen Technology Law & Marketing Blog.