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Samstag, den 24. Jan. 2015

Nachtrag: Schmerzhafter Vollzug der Todesstrafe  

.   Der Kläger in Warner v. Gross wurde nach dem Revisions­beschluss, siehe Schmerz­hafter Vollzug der Todes­strafe, hingerichtet. Seine Mitkläger erzielten am 23. Januar 2015 einen Aufschub. Der Supreme Court in Washington nahm ihren Revisions­antrag unter der Parteien­bezeichnung Glossip v. Gross an. Das Gericht wird nach seiner letzten Grund­satzent­scheidung von 2008 über die Vollzugs­optionen die Argumente zur Verfassungs­vereinbar­keit des chemischen Vollzugs erneut anhören. Mark Berman von der Washington Post berichtete über die neueste Ent­wicklung in einer Gesamt­schau der chemischen Hinrichtungs­praktiken in den USA in Supreme Court will review lethal injection drug protocol used in executions. Noch zeigt die Supreme Court-Webseite den Zulassungs­beschluss nicht.


Samstag, den 24. Jan. 2015

Geld am Zoll abgegeben, aufgegeben  

.   Im Koffer, in der Geldbörse oder im BH Geldbündel in die USA zu bringen, ist erlaubt - auch über 10.000 Dollar. Das ist kein Geheimnis, doch immer wieder kommen zu Rechts­anwälten in den USA Geschäftsleute und Reisende, deren Geld der Zoll beschlagnahmt hat. Manchmal eine beabsich­tigte Groß­investition, manchmal ein Scheck aus einer Erbschaft. Was dann?

Jeder kann sein Geld selbst zurück­fordern und legt dabei dar, dass es aus legalen Quellen stammt. Oder man schaltet einen Anwalt ein. Wer es selbst versucht, berichtet dem Anwalt später, dass U.S. Customs auch nach Monaten nicht reagiert hat. Wer den Anwalt einschaltet, erfährt, dass der Zolldienst gewisser­maßen als Bearbei­tungsge­bühr einen erheb­lichen Anteil einbehält und nicht heraus­gibt.

Lohnt sich ein Prozess? Oft nicht, weil der Zoll den längeren finan­ziellen Atem für einen Rechts­streit hat. Jede Partei zahlt schließ­lich ihre eigene Anwälte. Die Kosten­erstattung beim Obsiegen ist die Ausnahme, nicht die Regel. Der gute Rat lautet also: Bei der Einreise das Geld­formular FinCEN 105 vom Flug- oder Pass­personal anfordern, ausfüllen und einreichen. Das ist eine Sache von fünf Minuten und schützt vor Ärger und Verlust.

Selbst wenn das Geld oder monetary Instrument vor Dieben im BH versteckt ist, zwingt dies keinen Verdacht der Geld­wäsche auf. Tipp am Rande: Für Gemeinsam­reisende gilt der Grenzbetrag von 10.000 nicht für jede Person, sondern die Gruppe oder Familie!







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.