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Dienstag, den 21. Juli 2015

Beweis vorenthalten: $2,6 Mio. Strafe  

.   Der Produkthaftungsprozess Haeger v. Goodyear Tire & Rubber Co. endete mit einem Vergleich, weil die Kläger einen Defekt nicht beweisen konnten. Danach ent­deckten sie einen aufschluss­reichen Prüf­bericht der Beklagten, der den Pro­zess anders hätte ausgehen lassen, und er­kannten, dass die Be­klagte und ihre Anwälte das Doku­ment trotz der Vorlage­pflicht im Aus­forschungs­beweis­verfah­ren Discovery unter­schlagen hatten.

Am 20. Juli 2015 bestätigte in San Francisco das Bundes­beru­fungs­gericht des neun­ten Be­zirks der USA die Sank­tionen, die das erst­instanz­liche Bundes­gericht wegen der Beweis­unter­drückung aufer­legt hatte: Die Firma und ihre Anwälte, die von dem Doku­ment wussten, zahlen etwa 2,6 Mio. Dollar, und die Firma muss das Doku­ment in wei­teren Prozessen um das­selbe Produkt unge­fragt vorlegen.

Die Revisionsbegründung behandelt auf 41 Seiten lesens­wert den Sach­verhalt und die Grund­sätze für Sank­tionen, die im Prozess und auch nach seinem Ende nach Disco­very-Ver­stößen erlaubt sind. Ab­schließend erör­tert es die Ange­messen­heit der Sank­tionen und ihre Ver­teilung. Auch ein weniger am Vor­enthal­ten be­teilig­ter Anwalt wird mit über einer halben Million bestraft.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.