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Donnerstag, den 17. Dez. 2015

$4 Mrd. Schadensersatz wegen kopierter Musik  

.   Online-Plattformen vertrieben sechs seiner Musikstücke illegal, behauptete der Kläger in Roland Chambers, Jr. v. Amazon.com Inc. und verklagte sie auf $4 Milliarden Dollar Schadensersatz nach dem Copyright Act und dem Digital Millennium Coyright Right. Der DMCA vereinfacht die Verfolgung von Online-Kopier­schutzver­letzungen. Am 16. Dezember 2015 fiel das Revisionsurteil.

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond erklärte die Klage für unschlüssig, weil sie nicht einmal ein Kopieren der urheber­rechtlich geschützten und beim Copyright Office eingetragenen Werke behauptete oder einen direkten oder indirekten Nachweis des Kopierens einschloss. Sie behauptete nicht einmal, dass mehr Kopien als von Kläger autorisiert existierten oder vertrieben wurden.

Das Gericht erörterte auch den DMCA-Schutz, der im digitalen Zeitalter die Verletzung­verfolgung beschleunigt. Dazu hätte es Kopierschutz­mechanismen bedurft, die der Kläger auch nicht behauptet hatte.

Die Klage wurde abgewiesen. Besondere Kostenfolgen hat dies für den Kläger nicht. Er war nicht anwaltlich vertreten. Die Gerichtskosten von $350 reichen auch bei einem Streitwert von vier Milliarden Dollar. Weil er arm warm, erließ sie ihm das Gericht. Die beklagten Unternehmen müssen ihre erfolg­reichen und sicher enormen Verteidigungs­kosten abschreiben.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.