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Dienstag, den 03. März 2015

Vertragsstrafe nach verpasster Erwiderung  

RD - Washington.   Ein Versäumnisurteil - default Judgment - ist im amerikanischen Recht wesentlich komplexer als wir es aus dem deutschen Recht kennen. Auf den Antrag einer Partei stellt das Gericht die Säumnis der Gegenpartei fest. Darauf ergeht aber nicht unmittelbar das Urteil, sondern die Gegenpartei kann ihrerseits einen Antrag stellen, um dem Versäumnisurteil zu entgehen. Ob das Gericht durch Versäumnisurteil entscheidet, oder dem Antrag der Gegenpartei auf ein streitiges Verfahren stattgibt, steht im Ermessen des Gerichts.

Die Voraussetzungen, die das Gericht berücksichtigen muss, erläuterte das Berufungsgericht des Vereinigten Staaten für den zweiten Bezirk im Fall Bricklayers v. Moulton Masonry am 26. Februar 2015. Danach muss der Antrag der Gegenpartei zumindest drei Voraussetzungen erfüllen:
(1) the willfulness of default,
(2) the existence of any meritorious defenses, and
(3) prejudice to the non‐defaulting party.
Diese Voraussetzungen sah das Instanzgericht sowohl in Bezug auf Gesellschaft als auch den haftenden Gesellschafter als erfüllt an. Die Revision bestätigte die Entscheidung gegenüber der Gesellschaft, wies die Verurteilung des Gesellschafters aber teilweise zur Neuverhandlung an das Instanzgericht zurück. Die Beklagten hatten alle Voraussetzungen für den Erlass eines Versäumnisurteils erfüllt; das Gericht hatte aber rechtsfehlerhaft Ansprüche gegenüber dem Gesellschafter bejaht, die als vertragsstrafeähnliche liquidated Damages bezeichnet werden. Das sind pauschalierte Schadenersatzansprüche, die aus der Verletzung von Vertragspflichten entstehen, die aber nur das Common Law kennt. Die Haftung des Gesellschafters beruhte aber auf einer Haftung nach Equity Recht, des zweiten Rechtssystems in Common Law-Ländern. Beide Rechtsinstitute stehen nebeneinander und dürfen in keinem Fall vermischt werden.

Der Fall zeigt dem deutschen Zivilrechtler gleich zwei interessante Unterschiede auf. Das default Judgment beinhaltet neben der Säumnis einen im deutschen Recht unbekannten Zwischenschritt, der einer Verschuldensprüfung gleichkommt. Man kann diesen Zwischenschritt mit der Wiedereinsetzung in den Vorigen Stand vergleichen; dort stellt sich auch die Frage, ob eine Frist schuldhaft versäumt wurde. Die Prüfung geht aber weiter, weil das US-Recht auch auf den Erfolg des Verteidigungsvorbringens sowie die Nachteile für die nicht säumige Partei berücksichtigt. Zum zweiten zeigt es die feinen, aber wichtigen Unterschiede zwischen Common Law und Equity auf. Die dargestellten Schwerpunkte des Falles sind in jedem Fall lesenswert.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.