Die Voraussetzungen, die das Gericht berücksichtigen muss, erläuterte das Berufungsgericht des Vereinigten Staaten für den zweiten Bezirk im Fall Bricklayers v. Moulton Masonry am 26. Februar 2015. Danach muss der Antrag der Gegenpartei zumindest drei Voraussetzungen erfüllen:
(1) the willfulness of default,Diese Voraussetzungen sah das Instanzgericht sowohl in Bezug auf Gesellschaft als auch den haftenden Gesellschafter als erfüllt an. Die Revision bestätigte die Entscheidung gegenüber der Gesellschaft, wies die Verurteilung des Gesellschafters aber teilweise zur Neuverhandlung an das Instanzgericht zurück. Die Beklagten hatten alle Voraussetzungen für den Erlass eines Versäumnisurteils erfüllt; das Gericht hatte aber rechtsfehlerhaft Ansprüche gegenüber dem Gesellschafter bejaht, die als vertragsstrafeähnliche liquidated Damages bezeichnet werden. Das sind pauschalierte Schadenersatzansprüche, die aus der Verletzung von Vertragspflichten entstehen, die aber nur das Common Law kennt. Die Haftung des Gesellschafters beruhte aber auf einer Haftung nach Equity Recht, des zweiten Rechtssystems in Common Law-Ländern. Beide Rechtsinstitute stehen nebeneinander und dürfen in keinem Fall vermischt werden.
(2) the existence of any meritorious defenses, and
(3) prejudice to the non‐defaulting party.
Der Fall zeigt dem deutschen Zivilrechtler gleich zwei interessante Unterschiede auf. Das default Judgment beinhaltet neben der Säumnis einen im deutschen Recht unbekannten Zwischenschritt, der einer Verschuldensprüfung gleichkommt. Man kann diesen Zwischenschritt mit der Wiedereinsetzung in den Vorigen Stand vergleichen; dort stellt sich auch die Frage, ob eine Frist schuldhaft versäumt wurde. Die Prüfung geht aber weiter, weil das US-Recht auch auf den Erfolg des Verteidigungsvorbringens sowie die Nachteile für die nicht säumige Partei berücksichtigt. Zum zweiten zeigt es die feinen, aber wichtigen Unterschiede zwischen Common Law und Equity auf. Die dargestellten Schwerpunkte des Falles sind in jedem Fall lesenswert.