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Samstag, den 19. Juni 2010

Heißer Kaffee in Flug und Schoß  

.   Brühend heißer Kaffee erinnert an Unsinn im amerikanischen Recht. Mandanten sprechen das amerikanische Haftungsrisiko regelmäßig unter dem Vorzeichen der Kaffeehaftung an.

Dabei ist europäisches Verbraucherschutzrecht und Produkthaftungsrecht heute ein größeres Risiko als die Haftung in den USA. Zudem wird oft ignoriert, dass der Geschworenenspruch im US-Prozess nicht das letzte Wort ist. Der Richter spricht es. Er kann den Schadensersatzbetrag reduzieren. So wurde dieser Tage auch ein Versäumnisurteil von $11 Mio. auf $27.000 reduziert.

Ebenso typisch ist für amerikanische Bundesgerichte, die Schlüssigkeitsprüfung streng zu halten. Die Klagebegründung, die Airline habe ihr im Flug heißen Kaffee gegeben, der ihr in den Schoß umkippte, reicht heute nicht aus.

Am 18. Juni 2010 bestätigte das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks daher im Fall Beverly Faye Blythe v. Southwest Airlines, Az. 10-2047, gar nicht unerwartet die Abweisung der Klage als unschlüssig und sachlich unzuständig.


Samstag, den 19. Juni 2010

Twitterklärte Urteile im US-Recht  

.   Neueste Entscheidungen
Forum non conveniens-Klagabweisung berufungs­fähig, Dominguez v. Gulf Coast Marine & Ass., 5th Cir., 17 JUN 2010,http://bit.ly/dxghzE

Schutzlose Privatnutzung des Dienstpagers, Ontario v. Quon, US Supreme Court, 17 JUN 2010, http://bit.ly/ak2TIX

Urteile im Supreme Court: Stop the Beach Renourishment, Inc. v. Florida Dept. of Environmental Protection, New Process Steel, L. P. v. NLRB

Urteile im Supreme Court: Dillon v. United States, Schwab v. Reilly, Ontario v. Quon, 17 JUN 2010, http://c.star.us

M&A mit fehler­behafteten Represen­tations & Warranties, In re One Communications Corp., 2nd Cir., 17 JUN 2010, http://bit.ly/9sa3Ed







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.