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Donnerstag, den 04. Sept. 2008




Uhren im Grauen Markt

 
.   Uhren mit Urheberschutz vertreibt ein schweizer Hersteller im Ausland, nicht in den USA. Entschuldigt der First Sale-Grundsatz des amerikanischen Bundesurheberrechts die Einfuhren aus dem Ausland zum Weiterverkauf? Der Hersteller gewinnt am 3. September 2008 gegen einen Großmarkt vor dem Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in Sachen Omega S.A. v. Costco Wholesale Corporation, Az. 07-55368.



Praktikant in Alaska

 
.   Eine Ungleichbehandlung rügte der Spezialist im Flugsicherungsdienst, als seine angestrebte Stelle mit einem Praktikanten besetzt wurde. Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks erörtert die Rechtsfragen in Sachen Terry Whitman v. norma Y. Mineta, Az. 05-36231, und gibt ihm am 2. September 2008 teilweise Recht.



Wortlaut geht Auslegung vor

 
.   Der Wortlaut geht einer Vertragsauslegung vor, wenn der Wortlaut des Vertrags klar ist, selbst wenn die Parteien dennoch über die Bedeutung eines Begriffs streiten, entschied das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks am 3. September 2008 in Sachen STL 399 N. 4th, LLC et al. v. Value St. Louis Associates, LP et al., Az. 07-1663, zur Frage der Bewertung eines Grundstücks, demised premises, nach seiner Bebauung bei einer erbpachtähnlichen Rechteeinräumung.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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