×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Rüstungsbetrieb haftet für Kriegsfolgen • • Von Rule of Law zur Barbarei • • Nicht alle werden Amerikaner • • Wo arbeitet unser Personal? Einzelstaaten reglementieren • • Regimekritik nähert sich dem Verbot • • Zollrecht umfassend erörtert • • Kritiker im Internet aufspüren: Neue Taktik • • Ruhm des toten Sportlers als Marke geschützt • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 13. März 2015

Der als Spion eingeschleuste Praktikant

 
.   Mit dem Ziel, eine islamisch-amerikanische Gruppe zu blamieren, schleusten ihre Gegner einen Praktikanten ein, der Zugang zu vertraulichen Dokumenten, Büros und Personen erhielt und laut Klage vor dem Bundesgericht der Hauptstadt Informationen wegschmuggelte. Am 6. März 2015 verkündete das Gericht in Council on American-Islamic Relations Action Network Inc. v. Gaubatz eine Stattgabe der meisten Klaganträge und wies zugunsten des Spions den behaupteten Hausfriedensbruch ab. Die Gegner haften aus Unterschlagung, Untreue, ungerechtfertigter Bereicherung und Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen. Die 24-seitige Begründung führt lesenswert in diese Anspruchsgrundlagen und resultierenden Beweiserfordernisse ein.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER