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Donnerstag, den 19. Mai 2011

Klage in USA wegen Handlungen im Ausland  

.   Die DaimlerChrysler Corporation unterliegt der US-Gerichtsbarkeit für behauptete menschenrechtswidrige und damit völkersrechtsverstoßende Handlungen ihres argentinischen Betriebs. Der Beschluss im Fall Bauman v. DaimlerChrysler Corp., Az. 07-15386, vom 18. Mai 2011 liefert wertvollen Stoff für Diskussionen und wissenschaftliche Abhandlungen.

Ob er Bestand haben wird, hängt von der Beurteilung des Alien Torts Statute durch den Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, ab. Der hält Entscheidungen des Revisionsgerichts in San Francisco öfter für wegweisend, doch abwegig.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.