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Mittwoch, den 28. Sept. 2011

Tragisch: Asyl abgelehnt!  

SU - Washington.   Die Chinesin Yan Lin verließ ihre Heimat, um Asyl in den Vereinigten Staaten zu erhalten, da das chinesische Familienplanungsamt sie zu einer Abtreibung zwang. Ein Immigration Judge lehnt ihren Antrag ab, weil sie nicht nachwies, dass die Abtreibung unfreiwillig erfolgte. Das Board of Immigration Appeals bestätigte diese Entscheidung aufgrund des Präzedenzfalles Huang v. Gonzales, 453 F. 3d 942 (Bundesberufungsgericht des 7. Bezirks 2006).

Im Jahre 1992 zog Lin mit ihrem Freund in eine gemeinsame Wohnung und wurde kurz darauf schwanger. Sie entschied sich für das Kind, obwohl das Ledigen nach chinesischem Recht verboten ist. Dafür gab sie ihre Arbeitsstelle auf und floh aufs Land. Als Lin im 6. Monat war, wurde sie von Beamten aufgespürt und festgenommen. Am nächsten Tag wurde sie ins Krankenhaus eingewiesen; ihr wurde ein Schlafmittel verabreicht. Zwei Tage später holten ihre Eltern sie aus dem Krankenhaus ab. Seitdem leidet sie unter physischen und psychischen Nachfolgen der Abtreibung.

Als sie 1997 eine Schwangerschaft außerhalb der Gebärmutter erlitt, die auf einen fehlerhaften Eingriff fünf Jahre zuvor zurückzuführen ist, verließ ihr Freund sie, und potentielle Heiratskandidaten lehnten sie ab. Dies war für Lin der Anlass, Asyl in den Vereinigten Staaten zu beantragen. Mit einem Brief ihrer Mutter, in dem sie die damaligen Geschehnisse schildert, und einem weiteren Dokument vom Krankenhaus in Lianjiang, welcher die Abtreibung wegen Ledigkeit nachweist, will sie ihr Ziel erreichen.

Der Immigration Judge lehnte ihren Antrag ab, weil aus dem Dokument des Krankenhauses nicht hervorgehe, dass die Abtreibung unfreiwillig vollzogen worden sei, und Lin nicht glaubhaft erscheine. Weiterhin gäbe das Krankenhaus solche Dokumente nur bei freiwilliger Abtreibung heraus. Er begründete seine Entscheidung mit dem Präzedenzfall Huang. Lin legte vor dem Bundesberufungsgericht im Fall Lin v. Holder, Az. 10-3673, Revision ein.

In seinen Erwägungen berücksichtigte der Richter fehlerhaft den Brief der Mutter nicht, weshalb der Asylantrag erfolglos blieb. Das Bundesberufungsgericht des 7. Bezirk beschloss daher am 30. August 2011 die Überprüfung des Briefes und verwies den Fall ans Untergericht.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.