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Mittwoch, den 21. Sept. 2011

Verbraucherschutzurteil gegen Porsche  

.   Der Bund mischt sich nicht ins Vertragsrecht ein, das den Einzelstaaten der USA gehört. Doch ein Vertragsgesetz erließ der Bund, zum Verbraucherschutz. Porsches AGB sollen es verletzen, erklärte überraschend ein Gericht in San Francisco.

Am 20. September 2011 entschied das dortige Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA den Fall Diane Koley v. Porsche Cars North American, Inc., Az. 09-55963. Der bundesrechtliche Magnuson-Moss Warranty Act, 15 USC §2301, schreibt insbesondere USA-weit die textliche Hervorhebung des Ausschlusses von gesetzlicher Gewährleistung vor. Zudem überträgt der MMWA dem Bundesverbraucherschutzamt FTC die Zuständigkeit zum Erlass von Richtlinien.

Die FTC erklärte bindende Schiedsklauseln für Gewährleistungsfälle für unzulässig. Das Revisionsgericht prüfte, ob diese Richtline rechtmäßig ist, und bestätigte dies. Die von Porsche eingesetzte, weithin übliche Schiedsklausel ist deshalb mit dem MMWA unvereinbar, beschied der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit.

Die Entscheidung kommt etwas spät. Wie im US-Prozess üblich hatte das Untergericht zunächst die Frage der Schiedsklausel dem Schiedsgericht vorgelegt; dort gewann das beklagte Autohaus. Dann ging die klagende Gebrauchtwagenkäuferin im selben Gericht gegen Porsche vor. Da das Urteil von Präzedenzfällen des Obersten Bundesgerichtshofs der USA in Washington, DC, Supreme Court, und anderen Bundesbezirksgerichten abweicht, ist der Weg zur höchsten Instanz nicht ausgeschlossen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.