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Dienstag, den 13. Dez. 2011

Musikhandel agiert wie ein Monopol  

.   Drei Musikhändler beherrschen den Markt. Mit Kunden schließt jeder einen Meistbegünstigungsvertrag ab, der ihm die besten Konditionen garantiert, die den Kunden von den Konkurrenten aufgezwungen werden. Damit agieren die Musikhändler wie ein Monopol: Abgestimmte Preise für Kunden, die zu keinem Wettbewerber ausweichen können.

Das übermächtige Urheberrecht für den Film- und Musikhandel macht es möglich. Copyright war zwar konzeptionell ein Monopol, doch sollte nach Queen Annes Gesetz das Copyright 14 Jahre währen und nicht drei Händlern als mächtige Vertreter der Künstler den gesamten Markt garantieren.

Dass es in den USA so kommen konnte, resultiert aus den den Kunden aufgedrückten Geheimabsprachen dieser Vampire, die Künstlern wie Online-Anbietern das Blut aussaugen. In Why Spotify can never be profitable: The secret demands of record labels lüftet Michael Robertson den Schleier.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.