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Sonntag, den 16. Okt. 2011

Kreuz als Mahnmal: Verfassungsfrage

 
.   Ein Kreuz mahnt auch über Religionsgrenzen hinaus. Als Kriegsmahnmal sollte es nach Jahrzehnten verbleiben dürfen, da es keine Verfassungsfragen auslöst, nachdem die Gedenkstätte ins Eigentum des Bundes gelangte, argumentiert die Mindermeinung ausführlich am 14. Oktober 2011 im Fall Jewish War Veterans of the USA, Inc. v. City of San Diego, Az. 08-56415.

Die Mindermeinung richtet sich gegen die Ablehnung einer Neuprüfung durch die Gesamtsenate des Bundesberufungsgerichts des neunten US-Bezirks in San Francisco und könnte die Grundlage für eine verfassungsrechtliche Nachprüfung des Grundsatzes der Trennung von Staat und Kirche durch den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, bilden.



Urteile im Recht der USA in Stichworten

 
.   Wichtige Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
UFO-Akten vom CIA ohne Kostenerstattung erstritten, BRYANT v. CENTRAL INTELLIGENCE AGENCY, DCDC 14 OKT 2011,PDF

Verfassungsrecht: Kreuz nicht unbedingt religiös, Jewish War Veterans v. San Diego, 9th Cir 14 OKT 2011, PDF

Merkmale der einstweiligen Verfügung im Bundesgericht, Sixth Angel Shepherd Rescue v. Bengal, 3rd Cir 14 OKT 2011, PDF

Klagabweisung mit lehrreicher Rundumbegründung, Trammell v. Lillies Love & Care, 3rd Cir 14 OKT 2011, PDF

2 Stellen jongliert, verloren, geklagt, schwerer verloren, Blanks v. Vought Aircraft Industries, 5th Cir 13 OKT 2011, PDF

Verbotsverfügung nach Patentverletzung angezeigt, Robert Bosch LLC. v. Pylon Manufacturing Corp., CAFC 12 OKT 2011, PDF

Staatsimmunität der Schweiz vor US-Gerichten, Orkin v. Swiss Confederation, 2nd Cir 12 OKT 2011, PDF
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CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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