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Dienstag, den 17. Mai 2011

Erneut Ende des Facebook-Streits

 
CK - Washington.   Der Gründerstreit um Facebook und ConnectU hat erneut sein Ende erreicht. Am 16. Mai 2011 verkündete das Revisionsgericht in San Francisco eine Änderung seiner Abweisungsbegründung vom 11. April 2011 in The Facebook, Inc. v. ConnectU, Inc., Az. 08-16873.

Wichtiger ist der damit verbundene Beschluss des United States Court of Appeals for the Ninth Circuit über die Ablehnung des Wiederaufnahmeantrags zur Anhörung von dem Gesamtgericht. Der Fall kann nun vor den Obersten Bundesgerichtshof, United States Supreme Court, gebracht werden, der ihn jedoch nicht annehmen muss.

Eine weitere Klage aus der Facebook-Gründerzeit wurde nach der letzten Abweisung des ConnectU-Falles mit einem Investorenanspruch auf den halben Facebook-Wert bekannt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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