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Sonntag, den 13. Nov. 2011

Kartell der Steuererklärungshilfe

 
.   Steuererklärungen sind in den USA schwer. Sie sind früh und bei Bund und Staat einzureichen. Man kann Tax Returns selbst mühselig auf Formularen verfassen, von Steuerberatern erstellen lassen oder mit Software anfertigen.

Im zweiten Bereich ist die Beklagte landesweit mit Läden, die nach jedem Jahresende aus dem Boden schießen, tätig. Sie will einen von zwei großen Steuersoftwareherstellern kaufen.

Am 10. November 2011 verbietet das Bundesgericht der Hauptstadt Washington auf Antrag der Bundesregierung den Erwerb. Mit ausführlicher Begründung erklärte es im Fall United States of America v. H&R Block, Inc., Az. 11-0948, dass die geplante Transaktion das Bundeskartellrecht verletzen würde.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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