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Donnerstag, den 27. Jan. 2011

Keine Pressefreiheit für Filmproduzenten  

NK - Washington.   Filmmaterial fällt nicht zwingend unter die Pressefreiheit. Dies entschied im Fall Chevron Corporation v. Berlinger et al., Az.10-1918, das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 13. Januar 2011, indem es das Urteil des Untergerichts bestätigte.

Die Beklagten produzierten für den Kläger einen Dokumentarfilm zu einem Prozess über Umweltschäden im ekuadorianischen Regenwald. Die Klägerin war Partei des besagten Prozess. In erster Instanz gab das Gericht dem Beklagten im Rahmen des Beweisausforschungsverfahrens, Discovery, auf, eine Kopie des Films an den Kläger zu übermitteln. Die Beklagten weigerten sich unter Berufung auf die Pressefreiheit. Hier handelt es sich allerdings um Auftragsarbeit, deren Werk - im Vergleich zu allgemeiner journalistischer Tätigkeit - gerade nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist, somit auch nicht unter die Pressefreiheit fällt. Anderes gilt nur, wenn der Beklagte nachweist, dass es sich um Information aus unabhängiger journalistischer Arbeit handelt, was er nicht tat.

Lesenswert ist in diesem Urteil die Diskussion, warum die Arbeit der Beklagten nicht von der Pressefreiheit umfasst wird.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.