• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 12. Mai 2011

Normen als Gemeinschaftsaufgabe  

CH - Washington.   Bei der German American Law Association hielt am 10. Mai 2011 Bart Gordon, ehemaliger Abgeordneter im US-Repräsentantenhauses für Tennessee, einen bemerkenswerten Vortrag über gemeinsame Normensetzung in Europa und den USA.

Der amerikanische Kongress und das EU-Parlament sollten die globalen Ziele erkennen: Die Vereinheitlichung von Standards und Normen zur Anhebung und Sicherung von Lebensqualität und Zukunftschancen trotz hoher Kosten im globalen Vergleich. Diese Gemeinschaftsaufgabe kann die Wirtschaftswelt beispielsweise im Bereich erneuerbarer Energien, Nano-Technologie und Synthetic-Biologie vorantreiben. Diese Bereiche stellen zukunftsträchtige Märkte dar.

Eine Vereinheitlichung ist anders als bei der Umstellung auf das metrische System in jungen Bereichen noch möglich. Für Unternehmen in den USA wirkt wirtschaftsschädigend, wenn sie ihre Produkte nur in den USA vertreiben können, ihnen in Europa abweichende Standards und Normen dies hingegen verbieten, und für Europäer gilt dies im Hinblick auf die Arbeitsplatzschaffung in exportträchtigen Zukunftsindustrien ebenfalls.

Impulse für Angleichungen sollten aus der Wirtschaft kommen, erklärte Gordon in Washington, doch die Gesetzgeber auf beiden Seiten des Atlantik sind für ihre verbindliche Wirkung verantwortlich und sollten dem gemeinsamen Handlungsbedarf aufgeschlossen sein.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.