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Sonntag, den 28. Aug. 2011

Wettbewerbsverbot des Arbeitnehmers  

.   Kurz vor Ablauf der vertraglichen Jahresfrist des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots beantragte der Arbeitgeber eine Verbotsverfügung, Injunction. Bis der Richter urteilte, war die Frist ausgelaufen, und er entschied gegen das Unternehmen.

Eine interessante Empfehlung spricht das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston im Fall EMC Corporation v. Emanuel Arturi, Az. 11-1001, aus, nachdem es das Untergericht am 26. August 2011 bestätigt und den Arbeitgeber darauf hinweist, dass er ohnehin Schadensersatz bis auf den letzten Pfennig verlangen darf:

In Kenntnis der Präzedenzfälle hätte das Unternehmen vertraglich bestimmen können, dass das Wettbewerbsverbot erst ab der Feststellung einer Verletzung läuft.

Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht überall in den USA, und die Laufzeit des Verbots darf nach dem Arbeitsrecht der meisten Staaten auch nicht zwei Jahre überschreiten. Die Empfehlung des Gerichts ist daher bei der Vertragsgestaltung nur mit höchster Vorsicht umzusetzen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.