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Dienstag, den 31. Mai 2011

Kündigung vor Vertragsende: Anspruch?  

.   Eine feste Vertragslaufzeit. Eine vorher ausge­sprochene Kündigung. Ein Ausgleichs­anspruch. Das Thema wiederholt sich im Arbeits­recht, bei Dauer­schuld­verhält­nissen oder - wie im Fall Royal Plan v. Guy Carpenter, Az. 10-2814, - unter Versiche­rungs­maklern.

In Florida fordert ein Gesetz, dass Ver­sicherungs­makler Rück­versicherungs­maklern jederzeit kündigen können müssen. Hier folgte die Kün­digung vor dem Ende der Vertrags­laufzeit von drei Jahren. Das Gesetz klärt nicht, ob die vor­zeitige Kündigung einen Ausgleichs­anspruch auslöst.

Das Bundesberufungs­gericht des zweiten Bezirks der USA löste das Problem am 27. Mai 2011 ohne das Gesetz. Der Vertrag selbst liefere die Antwort. Für eine Kün­digungs­folge enthält er eine Rege­lung. Wenn er im Hinblick auf andere Folgen stumm bleibe, soll er also keine Rechts­folgen auslösen. Das bedeutet hier: Keinen Ausgleich für wegen verfrühter Kündigung entgan­gener Erträge.

Moral von der Geschicht: Amerikanische Verträge werden sehr ausführlich formuliert, weil sich das Recht primär aus Präzedenzfällen ergibt, das Gesetz oft nicht viel hergibt, selbst wenn es ohne Augenmaß und in Unmassen von Bund, 50 Staaten und weiteren Gesetzgebern geschaffen wird, und Verträge möglichst alle erdenklichen zukünftigen Entwicklungen berücksichtigen sollen.

Auch Lücken sollten beim Vertragsentwurf gründlich durchdacht werden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.