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Montag, den 31. Okt. 2011

Schwarzgeflecktes Urteil: Honorarklage  

.   In amerikanischen Urteilen wird nichts geschwärzt. Die Parteien kann jeder nachlesen, und die Begründungen enthalten oft intimste Details. Die die Regel bestätigende Ausnahme entdeckt der aufmerksame Leser schon auf Seite 2 der Sachverhaltsdarstellung beim Honorarklageprozess Bode & Grenier v. Knight, Az. 08-1323, vom 28. Oktober 2011 des Bundesgerichts erster Instanz in der Hauptstadt Washington.

Was sich hinter den schwarzen Flecken wohl verbergen mag? Unter dem Aktenzeichen steht das Verschlusssachenmerkmal Under Seal. Also wird es einen wichtigen Grund geben. Vielleicht geht die Presse dagegen vor.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.