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Freitag, den 25. Febr. 2011

Alte Leier: Fallen die Aufnahmen unter Bundesrecht?  

.   Das Copyright Office fragt, ob Tonaufnahmen aus der Zeit vor dem 15. Februar 1972 nach Bundesrecht oder einzelstaatlichem Recht geschützt werden sollen. Die Antworten zeigen die Vielfalt der Probleme auf.

Der rote Faden der Ansichten der öffentlichen Meinung, insbesondere jenen aus Forschung und Lehre, ist die Notwendigkeit, mit landesweiter Rechtssicherheit alte Aufnahmen - seien sie von ausgestorbenen Sprachen, historischen Überlieferungen oder Musik diverser Genres - digital oder analog zugängig machen zu können.

Im Bundesanzeiger vom 24. Februar 2011, Band 76, Heft 76, S. 10405, verkündete das Amt eine Verlängerung der auslaufenden Frist zur Kommentierung seiner Pläne um 42 Tage. Ebenfalls wies es auf die jedermann zur Einsicht stehenden, bereits vorliegenden Kommentare aus der Öffentlichkeit hin, die das Spektrum der Interessen illustrieren.

Gegen eine Unterwerfung alter Aufnahmen unter das Bundesrecht wendet sich der Musikvertriebsverband RIAA. Er geht davon aus, dass die Privatwirtschaft das vom Copyright Office untersuchte Problem selbst lösen kann. Rechteverwerter würden von einer Konsolidierung der Urheberrechte unter Bundesrecht finanziell und vertraglich unzumutbar belastet, argumentiert die Vertriebsbranche.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.