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Montag, den 21. Nov. 2011

Gutachten: Mehr als Google-Funde  

.   Ein Gutachter muss qualifiziert sein. Seine Bewer­tung eines Sachverhalts muss wissen­schaftlich fundiert sein. Als unter dem Kläger das Einmeter­gerüst zusammen­brach, verletzte er sich.

Sein Gutachter erklärte die Ursache. Wie das Bundes­gericht schloss jedoch die Revision den Gutachter im Fall Bielskis v. Louisville Ladder, Inc., Az. 10-1194, am 18. November 2011 vom Produkt­haftungs­prozess nach dem Daubert-Prinzip aus.

Auf 23 Seiten legte das Bundes­berufungs­gericht des siebten Bezirks in Chicago lesenswert die Anfor­derungen an die Qualifikation und die Beweis­zuläs­sigkeit des Sachver­ständigen­gutachtens dar. Logische Lücken in der Beur­teilung darf der Gutachter nicht mit einem Hinweis auf Google über­brücken.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.