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Samstag, den 01. Jan. 2011

Waffenbesitz des Verbrechers: 15 Jahre Haft  

.   So schlimm hatte sich der Angeklagte die Strafe für Waffenbesitz nicht vorgestellt: 15 Jahre.

Vor dem Geständnis dieses Verbrechens hatte er dummerweise drei Umstände vergessen: Er war wegen eines Verbrechens vorbestraft. Er hatte verbrecherisch bei der Verhaftung einen Fluchtversuch gewagt. Und er hatte verbrecherisch den festnehmenden Beamten Gewalt zugefügt.

Damit war er ein Gewohnheitsverbrecher nach der Definition im bundesrechtlichen Armed Career Criminal Act. Für solche schreibt das Gesetz die Mindeststrafe von 15 Jahren vor.

Die Verurteilung bestätigte am 30. Dezember 2010 das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA im Fall United States of America v. Anthony Nix, Az. 09-15335.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.