• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 03. März 2011

Tonprotokoll sauber zitiert  

.   "[...] the parties agreeing that there are no material issues regarding the underlying factual inquiries on the legal determination of obviousness. See, e.g., Oral Argument at 4:27-48, available at http://oralarguments.cafc.uscourts.gov/Audiomp3/2010-1348.MP3." steht auf Seite 9 der Urteilsbegründung im Fall Cimline, Inc. v. Crafco, Inc., Az. 10-1348, vom 2. März 2011.

Die Quelle folgt dem see und dem e.g. für beispielsweise. Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks kennt sich aus mit den Zitiervorschriften, die aus dem Blue Book und dem Chicago Manual of Style - je nach Glaubensrichtung - den juristischen Erstsemestern wie ein Katechismus eingebleut werden.

Der Prozess vor dem Sondergericht neben dem Weißen Haus in Washington, DC, betrifft einen Patentstreit, die Fundstelle das auf der Gerichtswebseite als Tondatei feilgehaltene Wortprotokoll eines Verhandlungstermins. Man mag sich streiten, ob see einem Tonmitschnitt gerecht wird.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.