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Montag, den 23. Mai 2011

Auslandstat ohne USA-Bezug  

.   Mercedes-Benz ist nicht die einzige Firma, die vor US-Gerichte wegen Menschenrechtsverletzungen zitiert wird, die keinen Bezug zu den USA aufweisen. Das Konzept der völkerrechtswidrigen Menschenrechtsverletzung ist jung, doch wird es bei ATS-Klagen temporal und materiell stark ausgedehnt.

Erst war das zugrundeliegende Gesetz, das Alien Torts Statute, fast 200 Jahre lang vergessen worden, dann gewann es rasant an Bedeutung, allmählich kehrte wieder Vernunft ein, doch jetzt folgen Schlag auf Schlag ATS-Urteile gegen Unternehmen aus aller Welt.

Eine Bank aus Ungarn, ein Autohersteller aus Deutschland oder Ölfirmen mit globaler Präsenz: Bis der Supreme Court ein Machtwort spricht, gilt Vorsicht. Die jüngste ATS-Entscheidung erließ am 20. Mai 2011 das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks: Freddy Locarno Baloco v. Drummond Company, Inc., Az. 09-16216. Die Begründung kann bei der Abwehr vergleichbarer Fälle hilfreich sein.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.