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Montag, den 16. Mai 2011

Waffen an Doppel- und Drittstaatler  

.   Unter den Begriff Waffen fällt viel. Die deutsche Wirt­schaft unterliegt in weiten Bereichen der amerika­nischen Waffen­handels­kontrolle, die auch Ausfuhren aus Deutsch­land sowie in besonderem Maße nicht­deutsches Personal betrifft.

Eine Erleichterung erfahren die International Traffic in Arms Regulations-Kontrollen im Bereich der Doppelstaats­angehörigkeit und Drittstaats­angehörigkeit. Am 16. Mai 2011 verkündete das zuständige amerikanische Außen­ministerium einen Regelungs­entwurf im Bundesanzeiger unter dem Titel Sec. 126.18 Exemptions regarding intra-company, intra-organization, and intra-governmental transfers to employees who are dual nationals or third-country nationals.

Festangestelltes Personal, das nach den seit 1999 geltenden Regeln ITAR-Sonder­beschrän­kungen unterlag, soll von diesen befreit werden. Nicht nur Unternehmen im deutschen Satel­liten- und Raketen­geschäft werden davon profitieren.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.