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Samstag, den 31. Dez. 2011

Unfruchtbares Jahr im US-Recht  

.   Wenig aufregend war 2011 im amerikanischen Recht. Im Jahre 2010 knallten die Korken. Die Ablehnung ihrer Zuständigkeit für Klagen mit Auslandsbezug schrieben die amerikanischen Gerichte beispielsweise groß. Wahlkampf­finanzierung ohne Grenzen war ein anderer Knüller.

2011 dümpelte hingegen vor sich hin. Der Supreme Court in Washington dämmte die Sammel­klagen­welle etwas ein, indem er Voraus­setzungen für die Gruppenzugehörigkeit hochschraubte. Das Primat der Schieds­gerichtsbarkeit bestätigte er erneut. Gewaltsame Videospiele bezeichnete er als verfassungs­vereinbar - alles wie gehabt. Nirgends ein Signal.

Im IP-Recht werden allmählich die Wege aufgezeichnet, Rechteverfolgungen anhand von IP-Anschriften einzuleiten. Zahlreiche Gerichte haben sich geäußert, meist kritisch, was Film- und Musikvermarkter mehr als Künstler ärgert. Am Jahresende mehren sich die Zeichen, dass Kunden mit weiteren gesetzlichen Einschränkungen ihrer Werknutzungsrechte und Internetanbieter mit neuen Domainunfreiheiten rechnen müssen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.