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Samstag, den 14. Mai 2011

American Dream von 0 auf 50%  

.   50 Prozent der Tankstellen gehören einem fleißigen Einwanderer. Bei seiner Marktstellung in Maryland, Virginia und dem District of Columbia kann er Preise hochsetzen, wenn sie anderenorts fallen. Den American Dream hat er erfolgreich umgesetzt. Schreiben die Regeln von Monopoly das nicht vor?

Jetzt soll er anklagt werden. Marktbeherrschung, Monopolstellung, Verbraucherausbeutung wird ihm vorgeworfen. Am American Dream ist nicht alles Gold, was glänzt.

Anders als in Deutschland greift die Bürokratie dann gleich auf mehreren Ebenen ein. Nicht nur der Bund ist zuständig. Staaten und Kommunen verlangen auch ihren Tribut. Wenn sie jemanden auf den Kieker nehmen, sieht sich der vermutete Rechtsbrecher von zahlreichen Seiten angegriffen.


Samstag, den 14. Mai 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten  

.   Die wichtigsten Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Best Efforts, Agreement to agree im US-Vertrag, Denil v. deBoer Inc., 7th Cir 13 MAY 2011, PDF

Gewähr­leistungsfrist, Verjäh­rungsfrist, S Jersey Gas Co v. Mueller Co Ltd, 3rd Cir 13 FRI 2011, PDF

Örtliche Zuständig­keit bei urheber­rechtsverlet­zendem Druck­werk-Upload, Penguin v. Buddha, 2nd Cir 12 MAY 2011, PDF

Haften Rating Agencies für schwache Investi­tionen? Lehman Bros. Mortg.-Backed Sec. Liti­gation, 2nd Cir 11 MAY 2011, PDF

Markenaufgabe durch nackte Lizenz, Eva's Bridal v. Halanick, 7th Cir 10 MAY 2011, PDF

Abgewiesener Rassen­diskriminierungs­anspruch, Parish v. Siemens Medical Solutions USA, 4th Cir 9 MAY 2011, PDF

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CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.