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Samstag, den 23. Juli 2011

Kommilitonen mit Internetladen  

.   Nur weil die Zeugen und der Kläger ein Zimmer an der Uni teilten, sind ihre Aussagen über einen mündlich vereinbarten Kommissionsanspruch bei einem Internetgeschäft nicht unglaubwürdig. Zudem hat der Richter nicht die Glaubwürdigkeit angebotener Beweise zu beurteilen; das ist die Aufgabe der Geschworenen im Spätstadium des amerikanischen Prozesses.

Im Fall Vahid Sedghi v. PatchLink Corporation, Az. 10-2229, gelangte das Bundes­berufungs­gericht des vierten Bezirks in Richmond am 22. Juli 2011 zu dieser Erkenntnis.

Der United States Court of Appeals for the Fourth Circuit bestätigte allgemeine Grundsätze über die Beurteilung geltend gemachter Ansprüche im Summary Judgment-Stadium, in dem die Schlüssigkeit und Rechtslage bei zugrundegelegter Annahme bestimmter Aussagen zu prüfen ist.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.