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Freitag, den 21. Jan. 2011

Zu Besuch im Supreme Court der USA  

NK - Washington. Der Supreme Court als oberstes Gericht der USA öffnet seine Türen in der First Street um 9 Uhr morgens. Wer vorher erscheint, um ein der Öffentlichkeit zugängliches Oral Argument zu verfolgen, schließt sich einer Reihe Wartender an, nachdem man am Kopf der Schlange bei einem der Aufseher ein Ticket, einen kleinen roten Zettel mit einer Nummer darauf, erbitten musste. Bei interessanten Fällen kann es auch sein, dass man mehrere Stunden vor Öffnung des Gerichts oder gar die ganze Nacht anstehen muss, um einen Platz im Saal zu ergattern. Warum ein Ticket erforderlich ist, ist unklar. Jedenfalls stellt die Nummer keine Platzziffer dar, wie sich später herausstellt.

Kurz vor Einlass wird man aufgefordert, sich chronologisch hintereinander aufzustellen - But you can talk -. In Fünfer-Gruppen werden die Besucher dann über zwei verschiedene Seiteneingänge in das beeindruckende Gebäude gelassen.

Die Sicherheitskontrollen unterscheiden sich teilweise von denen bei BGH und Bundesverfassungsgericht. Zuerst muss man auch hier durch eine Sicherheitsschleuse, vergleichbar mit der am Flughafen. Im Vergleich zum BGH muss man hier auch schon die Jacke ausziehen und zusammen mit der Tasche in den Durchleuchter schieben, bevor man selbst duch die Schleuse gehen darf und danach die Tasche in ein Schließfach sperren muss. Beim BGH hingegen werden die Taschen von den Besuchern in Schließfächer gesperrt, ohne vorher durchleuchtet zu werden. Die Jacken darf man anlassen, während man durch den Scanner läuft. Es steht auch nicht - wie beim Supreme Court - ein weiterer Sicherheitskontrolleur bereit, um Leute nochmals mit dem Handgerät abzutasten. Als Referendare hatten wir beim BGH-Besuch mit der AG den Eindruck, dass der Personenscanner noch nicht einmal eingeschaltet war, da kein Licht leuchtete und der Scanner bei niemandem der fast 30 Leute piepte. Außerdem hatten drei Damen der Gruppe, die die Aufforderung mit dem Einschliessen der Taschen beim BGH nicht beachteten, ihre Taschen noch eine Weile bei sich, bis jemand die Führerin der Gruppe darauf aufmerksam machte. Dies wäre beim Supreme Court sicherlich nicht passiert. Hingegen muss man beim BGH die Handys an der Pforte abgeben; sie gehören keinesfalls ins Schließfach. Beim Bundesverfassungsgericht müssen weder Tasche noch Jacke abgegeben werden.

Vor dem Gerichtssaal des Supreme Court in Washington muss man sich erneut in einer Reihe aufstellen, allerdings spielt die Zahl auf dem Ticket keine Rolle mehr. In kleinen Gruppen werden die Besucher von einer Aufsichtsperson in den Raum geführt und Plätzen zugewiesen. Die Vorgehensweise bei der Platzverteilung ist nicht ersichtlich. Die vorderen Plätze werden anfangs für Angehörige der zu vereidigenden Anwälte reserviert. Im nächsten Prozess waren weniger Besucher anwesend waren und der Usher bot an, von den Holzstühlen, die als zusätzliche Reihe aufgestellt waren, in die erste Reihe auf eine Bank zu wechseln.

Unklar blieb bis zum Schluss die Bedeutung des roten Tickets. Möglicherweise wird so die Besucherkapazität unter Kontrolle gehalten.
Unklar ist auch, warum man keinen Schal tragen darf: Er muss vor Betreten des Saals um die Hüften gebunden werden.

Zu loben ist die Besuchermeile. In einem langen, breiten Gang wird die Geschichte des Supreme Courts in Schrift und Bild erzählt. Man erfährt Namen und Bedeutung der Figuren, die sich am Gerichtsgebäude befinden, zum Beispiel Konfuzius, der die Weisheit verkörpert. Miniatur-Modelle der Gerichtssäle sind in kleinen Fenstern zu sehen. Von berühmten juristischen Persönlichkeiten, wie zum Beispiel Sandra Day O'Connor, die von 1981 bis 2006 als erste Frau dem Supreme Court angehörte, wird berichtet.

Hier könnten sich BGH und Bundesverfassungsgericht ein Beispiel nehmen. In beiden Gerichten wäre solch eine Einrichtung empfehlenswert, um Nichtjuristen eine gewisse Transparenz zu ermöglichen und sie für die Entstehung der Rechtsprechung zu interessieren.

Erstaunlicherweise blieben die Baukosten des Gebäudes seinerzeit - vermutlich einzigartig in der Geschichte von bedeutenden Bauten - unter dem geplanten Budget. Nach Abschluss der Baumaßnahmen erhielt der Staat 100.000 $ zurück. Dies erfährt der Besucher in einem 30-minütigen Film, den der Supreme Court vor Ort vorführt.

Amüsant wirkt, dass in Amerika sogar das höchste Bundesgericht einen Giftshop besitzt. Es erweist sich als gelungene Idee und bietet Juristen wie Laien erheiternde, wenn auch teilweise teure Erinnerungsstücke feil.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.