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Mittwoch, den 21. Dez. 2011

Wahlentscheidung durch Stimmenthaltung?  

ML - Washington.   Der für die Luftfahrt- und Eisenbahnindustrie geltende Railway Labor Act sieht vor, dass die Arbeitnehmer durch Mehrheitsbeschluss ihre Vertreter wählen können. Die nationale Agentur für Streitbeilegung ist für die Ausgestaltung der Wahlvorschriften zuständig. Diese sah seit 75 Jahren einen Arbeitnehmervertreter als gewählt, solange sich nicht die Mehrheit der Arbeitnehmer der Wahl enthielt. Stimmenthaltungen galten als Gegenstimme. 2010 setzte das Board einen neuen Maßstab. Es führte die Option Gegenstimme auf dem Wahlzettel ein und beschloss künftig die Stimmenthaltung als Zustimmung zur Mehrheitsentscheidung zu werten.

Ein Wirtschaftsverband sah in dieser Veränderung eine Verletzung seiner Rechte aus dem Railway Labor Act, reichte Klage beim Bundesgericht ein und verlor. Das Bundesgericht sah die neue Methode der Agentur als vertretbar an.

Das Bundesberufungsgericht für den Bezirk des District of Columbia bestätigte am 16. Dezember 2011 im Fall Air Transport Association of America, Inc., v. National Mediation Board., Az. 10-5253, die Vorentscheidung des Berufungsgerichts. Der Railway Labor Act schreibe kein bestimmtes Verfahren für die Wahlen vor. Seine Gestaltung obliegt der Agentur. Die Gründe für die Änderung des Verfahrens sind schlüssig. Eine rein willkürliche, somit rechtswidrige Veränderung habe die Klägerin nicht bewiesen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.