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Samstag, den 08. Okt. 2011

Die Polizei gewinnt: Diskriminierung  

.   Von DOS zum Web? War es Rassendiskriminierung, als die Polizeidienststelle von drei Kandidaten für eine IT-Stelle mit Webaufgaben die kapverdische Frau ablehnte, die sich als schwarz bezeichnet, zuletzt mit DOS arbeitete und in allen Prüfungen schlechter als ein weißer Mann und eine weiße Frau abschnitt?

Bestand die Diskriminierung darin, dass die Stelle eine andere Kernzeit verlangte als ihre gegenwärtige Tätigkeit und die Arbeitgeberin diese andere, der Klägerin ungelegene IT-Kernzeit als unverzichtbar bezeichnete?

Das Urteil des Bundesberufungsgerichts des ersten Bezirks der USA in Boston vom 7. Oktober 2011 ist lehrreich. Es erklärt, welche objektiven Merkmale in die Beurteilung der Bewerber einflossen, dass die Unterscheidung sachlich gerechtfertigt war und dass die Gründe für die Auswahl keinen diskriminierungsverschleiernden Vorwand bildeten: Goncalves v. Plymouth County, Az. 10-2063.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.