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Donnerstag, den 17. Nov. 2011

Siri taub, Kaffee brennt, Kopf hohl  

.   Anfragen, die wir nicht wollen:
1) Mein Siri versteht mich nicht - ich biete Ihnen eine Klage gegen Apple an.
2) Flug verspätet - holen Sie mir Entschädigung.
3) Zunge am Kaffee verbrüht - da gibt's doch was?
Die Anrufer leisten sich den Vorschuss nicht. $20000 sollte er betragen. Monatlich mindestens derselbe Betrag, denn die Gegenseite fordert solche Kläger bis aufs Letzte; das bedeutet hohen Arbeitsaufwand.

Bei Erfolgsaussichten von 0% ist die Entscheidung sinnvoll. Das US-Gericht ist unzuständig. Juries geben Ausländern nichts. Und wenn doch, kann der Richter in den USA den Schadensersatz reduzieren.

Was in fetten deutschen Schlagzeilen steht, entspricht höchstens in der ersten Instanz und manchen Blogs der Realität. Die Wirklichkeit sieht anders aus, besonders nach der Revision. Bis dahin muss der Kläger auch finanziell durchhalten können.


Donnerstag, den 17. Nov. 2011

Rechtmäßige Beweisverwertung  

ML - Washington.   Der Berufungskläger bekannte sich des Handels mit Kokain und unerlaubten Waffenbesitzes schuldig, nachdem das Bundesgericht seinen Antrag auf Zurückhaltung von Beweismitteln ablehnte. Er wurde zu 120 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Über dieses Urteil und die rechtmäßige Beweisverwertung im Prozess entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati am 14. November 2011 im Fall United States of America v. Collins, Az. 10-3324, zu entscheiden.

Der Verurteilte ist der Ansicht, die Polizei hätte ihn mangels Verdachts nicht anhalten und inhaftieren dürfen. Die durch die Kontrolle gefundenen Beweismittel hätten vor Gericht nicht verwendet und der Jury nicht vorgelegt werden dürfen.

Der United States Court of Appeals for the Sixth Circuit sah dies anders. Sobald ein Autofahrer Polizeilicht sowie Sirenen ignoriert, daraufhin die Geschwindigkeit erhöht, dann ohne Lichtzeichen zu geben plötzlich auf der Straße dreht und auch noch eine rote Ampel überfährt, muss damit rechnen von der Polizei angehalten, durchsucht und verhaftet zu werden. Werden dabei Beweismittel entdeckt, dürfen diese verwertet werden, wenn vor der Kontrolle Anzeichen einer Straftat vorgelegen haben.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.