Im Zentralregister Diebin genannt
CK • Washington. Schadensersatz wegen emotionaler Schädigung erhielt die Verkäuferin, doch nicht für den Lohnausfall, als sie wegen einer falschen Bezeichnung als Diebin uneinstellbar wurde. Niemand wollte sie, weil das beklagte Kaufhaus den Fehler an ein Zentralregister meldete, dem auch andere Unternehmen angeschlossen sind.
Eigentlich hätte die Verkäuferin auch den Lohnverlust erhalten können, doch waren die Klagestrategie und Sachverständigenbeweisführung nach Feststellung des Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City vom 29. August 2011 unzureichend: Revella v. Kohl's Department Stores, Inc., Az. 10-2832.
Eigentlich hätte die Verkäuferin auch den Lohnverlust erhalten können, doch waren die Klagestrategie und Sachverständigenbeweisführung nach Feststellung des Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City vom 29. August 2011 unzureichend: Revella v. Kohl's Department Stores, Inc., Az. 10-2832.