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Dienstag, den 30. Aug. 2011

Im Zentralregister Diebin genannt  

.   Schadensersatz wegen emotionaler Schädigung erhielt die Verkäuferin, doch nicht für den Lohnausfall, als sie wegen einer falschen Bezeichnung als Diebin uneinstellbar wurde. Niemand wollte sie, weil das beklagte Kaufhaus den Fehler an ein Zentralregister meldete, dem auch andere Unternehmen angeschlossen sind.

Eigentlich hätte die Verkäuferin auch den Lohnverlust erhalten können, doch waren die Klagestrategie und Sachverständigen­beweisführung nach Feststellung des Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City vom 29. August 2011 unzureichend: Revella v. Kohl's Department Stores, Inc., Az. 10-2832.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.