• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 10. April 2011

Zuständigkeit und Gitmo  

.   Beim Vortrag am 7. April 2011 von General­konsul Klaus Botzet zu Fragen inter­nationalen Rechts im Rahmen deutsch-amerika­nischer Bezie­hungen kristal­lisierten sich bei der German American Law Asso­ciation in Wash­ington die Themen Zustän­digkeit amerika­nischer Gerichte nach dem Alien Torts Claims Act und euro­päische Beur­teilung der aus ameri­kanischer Sicht anwend­baren Militär­gerichts­barkeit statt ordent­licher Straf­gerichts­barkeit als Schwer­punkte heraus.

Als Leiter der Rechts­abteilung trug der General­konsul der deutschen Botschaft in Wash­ington vor dem Capital Area Chapter der GALA zum Auftakt der Frühlings­vortrags­reihe vor. Die anre­genden Themen führten zur Über­ziehung des vorge­gebenen Zeit­rahmens, als die begeisterten Experten aus Wirtschafts­kanzleien und Minis­terien die Gelegen­heit zum stimulie­renden Austausch in der Questions and Answers-Runde wahr­nahmen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.