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Donnerstag, den 09. Juni 2011

Kostenerstattung trotz American Rule  

.   Bis zum Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, schaffte es ein Kostenerstattungsprozess, obwohl die Grundregel, American Rule, keine Kostenerstattung für den Sieger vorsieht.

Ein Sheriff-Kandidat verklagte im Fall Fox v. Vice, Az. 10-114, den Amtsinhaber und die Stadt wegen Diffamierung und Wahlbehinderung. Wegen des letzteren Anspruchs durfte er ins Bundesgericht, aus dem er in hohem Bogen flog.

Da die Klage offensichtlich unbegründet war, legte das Gericht ihm nach einer Sonderregel für Bürgerrechtsverfahren die Kosten auf. Den Diffamierungsanspruch entschied es nicht; der Kläger darf ihn nur im einzelstaatlichen Gericht weiter verfolgen.

Der Verlierer rügte deshalb den Kostenbeschluss: nur den Wahlbehinderungsteil müsse er zahlen, den Rest nicht. Der Supreme Court of the United States gab ihm am 6. Juni 2011 in letzter Instanz recht und erklärte auf 16 Seiten das Wechselspiel von Bundes- und Staatsprozessen mit den jeweiligen Kostenfolgen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.