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Freitag, den 12. Aug. 2011

Vertragliche Kostenerstattung: $1,6 Mio.  

.   Wer amerikanische Verträge unterschreibt, muss aufpassen. Das Kleingedruckte mag harmlos aussehen. Doch überraschende Rechnungen können selbst aus einer Kostenklausel resultieren, die das dem Deutschen Selbstverständliche besagt:
Die Vertragsparteien versprechen der obsiegenden Partei die Kostenerstattung im Fall eines Prozesses oder Schiedsverfahrens.
Wer rechnet schon damit, dass die Klausel 1,6 Mio. Dollar kosten kann? Der Streitwert ist belanglos. Die Kosten im amerikanischen Prozess oder Schiedsverfahren richten sich mehr nach der Intensität der Prozess- und Beweisführung als nach wirtschaftlichen Kriterien.

Das Urteil vom 11. August 2011 des Bundesberufungsgerichts im sechsten US-Bezirk im Fall Martin O'Boyle v. Shulman, Rogers, Gandal Pordy, Az. 10-5551, illustriert die Folgen einer solchen Klausel beim Hypothekenvertrag. Doch jeder Vertrag kann eine solche Klausel enthalten, die vom Üblichen des amerikanischen Rechts, der American Rule, abweicht und genau durchdacht sein sollte, bevor man sie unterzeichnet.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.