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Samstag, den 17. Sept. 2011

Und weiter im Tenenbaum-Fall  

.   Der Student Joel Tenenbaum kopierte unerlaubt Musik im Internet und unterlag monströs gegen die klagende Musikwirtschaft. Am 16. September 2011 unterliegt er zum zweiten Mal in der Revision:

Verfassungsvereinbarkeit des Schadensersatzes von $22500 pro Lied ist nicht vorrangig zu prüfen. Von Raubkopien spricht das Gericht nicht. Der Fall betrifft nur friedliche Uploads und Downloads unter Verletzung des Copyright Act, 17 USC §504(c). Unglücklicherweise war Tenenbaum von einem Juraprofessor vertreten worden.

Zuerst hätte das Untergericht nach dem Common Law-Recht das Remittitur beurteilen müssen, wie es im US-Prozess zur Kappung des Geschworenenverdikts üblich ist, entschied das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks in Boston im Fall Sony BMG Music Entertainment et al. v. Joel Tenenbaum, Az. 10-1883.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.