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Mittwoch, den 30. Nov. 2011

Bei Terror gleichgestellte Ortskraft  

.   Ortskräfte fühlen sich gelegentlich wie das fünfte Rad am Wagen. Der ausländische Dienstherr sorgt für seine Staatsangehörigen im Auslandsdienst. Die vor Ort eingestellten Kräfte fallen in Rechtslücken, die sich unter anderem aus der Staatsimmunität nach den Wiener Übereinkommen für Botschaften und Konsulate herleiten.

Bei Terroropfern, die als Ortskräfte von Angriffen auf amerikanische Ziele betroffen sind, und ihren nicht selbst im Dienst der USA stehenden Angehörigen soll die Immunität kein Hindernis darstellen, entschied das Bundesgericht der Hauptstadt Washington am 28. November 2011 im Fall Owens v. Republic of Sudan, Az. 01-2244.

Der Beschluss dokumentiert mit einer 45-seitigen Begründung, dass ein Versäumnisurteil gegen die verklagten Staaten als staatliche Terrorförderer zulässig ist, die Haftung dem Grunde nach besteht, nach IPR-Regeln das materielle Recht des District of Columbia anwendbar ist, und die einzelnen Ansprüche zur Bestimmung des Schadensersatzes als nächstes geprüft werden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.