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Samstag, den 19. März 2011

Verbrauchertäuschung durch Adwords?  

NK - Washington.   Ob die Benutzung von Adwords einen Verstoß gegen das Markengesetz darstellt, diskutierte das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks ausführlich in Networks Automation v. Advanced Systems, Az. 10-55840, als es am 8. März 2011 das Urteil des Untergerichts aufhob.

Klägerin und Beklagte sind in der Softwarebranche als direkte Konkurrenten tätig. Im Ausgangsprozess entschied das Untergericht zu Gunsten der Markeninhaberin, dass eine Verwechslungsgefahr wegen der Benutzung bestimmter Adwords seitens der Beklagten vorliege. Selbst dann, wenn die Verbraucher auf die falsche Website geleitet wurden, ohne jedoch dort zu kaufen, bestehe die Likelihood of Confusion.

Der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit sieht das anders. Unter Verweisung auf Präzendenzfälle beschreibt er in seinem Urteil anschaulich, welche Faktoren vorliegen müssen, um erfolgreich gegen eine Markenrechtsverletzung zu klagen. Im Weiteren wird die Bedeutung der Sleekcraft Factors dargestellt, an denen sich orientiert wird, wenn es um die Frage der Verwechslungsgefahr geht.

Das Urteil ist besonders lesenswert, auch weil es anhand vieler Urteilsverweise einen umfassenden Einblick in das kodifizierte amerikanische Markenrecht im Lanham Act des Bundes bietet.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.