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Donnerstag, den 28. Juli 2011

Haftung für Passagierunfall

 
MxN - Washington.   Die Passagierin verstaut ihr Gepäck im Flugzeug, beugt sich hierfür nach unten und stößt beim Aufrichten mit dem Kopf an einen herabhängenden Fernseher: Ein Unfall, für den die Fluggesellschaft haften muss? Hat die Fluggesellschaft überhaupt gegen Sicherheitsstandards der Bundesluftfahrtbehörde verstoßen, die aus dem Ereignis einen Unfall machen?

Die Beweislast hierfür liegt nicht bei der Klägerin, entschied das Berufungsgericht des neunten Bezirks am 26. Juli 2011 in Phifer v. Icelandair, Az. 09-56858.

Vielmehr muss die Fluggesellschaft im Wege einer Beweislastumkehr darlegen, dass sie alle Standards eingehalten hat. Mit dieser Entscheidung hebt das Berufungsgericht eine gegenläufige Entscheidung des Untergerichts auf, welches der Klägerin abverlangte, entsprechenden Beweis zu erbringen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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