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Montag, den 11. April 2011

Die Herrin prozessualer Gerechtigkeit  

CH - Washington.   Die Teilnahme an einer Strafrechtsverhandlung im Superior Court of the District of Columbia führt erst zur Metrostation Judiciary Square. Nachdem man eine lange Schlange und eine umfassende Sicherheitskontrolle hinter sich gebracht hat, gelangt man in das mit vielen Rolltreppen versehene Innere des Gebäudes. Im dritten Stock kann man die Strafprozesse beobachten.

Die erste Verhandlung begann mit der Vorstellung der Richterin. Danach wurden zu jedem Termin die in Eisenketten gefesselten und orangefarbenen Overall gekleideten Angeklagten vorgeführt. In den ersten drei Verhandlungen stellt an diesem Morgen nur die Staatsanwaltschaft Anträge - die Vorfreude der Referendare auf filmreife Verhandlungsszenen verflog. Doch der nächste Fall wog in einer seiner vielen Etappen wieder alles auf: Versuchter gemeinschaftlicher Mord. Auf das Opfer wurden zwei Schüsse abgegeben. Der erste Schuss traf den Bauch und der zweite den Kopf des Opfers mit anschließendem Backendurchschuss. Das Opfer überlebte.

Nachdem die Jury, bestehend aus vierzehn Geschworenen, links von den Zuschauern eintrat und Platz nahm, belehrte die Richterin sie über die Anfertigung von Notizen, ihre Schweigepflicht, ihre Funktion und die der Richterin sowie den genauen Ablauf. Die Jury befindet über die Schuld der Angeklagten und entscheidet über das Vorliegen von Tatsachen. Eine Begründung ihrer Subsumtion ist nicht erforderlich.

Nach der Aufklärung schritt einer der beiden Staatsanwälte vor die Jury, schilderte eindrucksvoll den Fall und den Ablauf der Zeugenvernehmung. Dann verriet er das von ihm erwartete Ergebnis. Ihm folgten die beiden Anwälte der Beklagten. Sie erklärten der Jury ihre Sicht des Falles und plädierten auf unschuldig, bevor in Anwesenheit der Beklagten die Zeugenvernehmung durch den Staatsanwalt begann. Diese weist Unterschiede zum deutschen Strafprozessrecht auf. Der Zeuge nahm aus Zuschauersicht links neben der Richterin, die auf einem erhöhten Podium saß, und nicht in der Mitte des Gerichtssaales, Platz.

Die Zeugenvernehmung begann mit der Vernehmung zur Person durch den Staatsanwalt und nicht durch die Richterin. Auf allgemeine Fragen, die die Glaubwürdigkeit belegen sollen, folgten zielgerichtete Fragen über den Tathergang, wobei der Staatsanwalt vor dem Gerichtspodium auf und ab lief. Im Kreuzverhör standen die Zeugen jeweils den Verteidigern zur Verfügung - immer vereidigt und in Gefahr, bei einem falschen Wort selbst im Gefängnis zu landen.

Die Kontrolle des Verfahrens durch die Anwälte war eine interessante Beobachtung für die Referendarinnen. Die Richterin genießt jedoch einen nahezu königlichen Respekt, der seinen Weg aus dem englischen Recht in den amerikanischen Prozess fand. Sie wirkte wie die Herrin der prozessualen Gerechtigkeit, während die Anwälte für die materielle Gerechtigkeit verantwortlich schienen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.