CK • Washington. Ein Dorf legte einen Park an, der zahlreiche Besucher, Hochzeiten und Berufsfotografen anzog. Um Ordnung und Kosten besorgt, führte es eine Genehmigungspflicht für Profi-Fotografen ein. Eine Betroffene rügte diese als Verletzung der Meinungsfreiheit. Die $100-Gebühr samt Beschränkung auf zehn Teilnehmer und Wartezeiten von Tagen bis Wochen machten ihre Bemühungen um Liebe und Freude zunichte, behauptete sie in ihrer Klage auf Schutz nach dem ersten Verfassungszusatz.
In St. Louis erließ das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA eine Begründung am 26. Juli 2017 in
Josephine Havlak Photographer Inc. v. Hill mit lesenswert ausführlicher Abwägung der Schranken von Grundrechten. Das Dorf habe inhaltsneutral angemessene Regeln unter Berücksichtigung der vom Fotografenandrang ausgelösten zusätzlichen Kosten und Belastungen mit auf die konkreten Umstände zugeschnittenen Kosten und Auflagen erlassen.