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Samstag, den 09. Dez. 2017

Deutscher Datenschutz im US-Gericht: Amicus Brief  

.   Der US-Prozess ist schlimmer als die Fantasie inspiriert, meint der Referendar in der Wahlstation und regt an, den alten, doch er­folg­rei­chen Amicus-Brief-Schriftsatz der Kanzlei im Namen Deutschlands zu­gun­sten eines beklagten deutschen KFZ-Herstellers über die Respektierung deutschen Da­ten­schutzrechts in den USA zu veröffentlichen. Prozesse sind öffentlich, und das gilt für Schriftsätze, Aussagen und andere Beweise ebenso wie für Ent­schei­dun­gen.

Hier entschied der Oberste Staatsgerichtshof von Texas nach Intervention der Bun­desrepublik als Nichtpartei, dass ein Untergericht das deutsche Recht zu Kenntnis nehmen müsse und nicht einfach mit der Bemerkung wir sind in Texas - deutsches Recht interessiert uns nicht wie eine Mücke abschütteln durfte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.