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Dienstag, den 22. Aug. 2017

Anwendbarkeit deutschen Rechts im US-Prozess  

SFe - Washington.   In Hemlock Semiconductor v. SolarWorld Industries Sach­sen GmbH schlossen die Parteien Dauerlieferverträge über Polysili­zi­um zu einem festen Kaufpreis. Darin verpflichtete sich die Beklagte, jährlich eine bestimmte Menge an Polysilizium von der Klägerin zu beziehen und zu be­zah­len. Gleichzeitig unterwarf sie sich einem Verbot des Weiterverkaufs.

Nachdem die Beklagte vor Ablauf des Vertrages sowohl die Abnahme als auch die Zahlungen des vereinbarten Kaufpreises einstellte, reichte die Klägerin eine Klage wegen Vertragsbruches ein und erhielt Recht.

Die Beklagte rügte die Unvereinbarkeit der Vertragsklauseln mit deutschem und europäischen Recht. Am 16. August 2017 entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks in Cincinnati unter Berufung auf die ständige Recht­spre­chung, dass eine unbedingte Zahlungsverpflich­tung für sich genommen recht­mäßig ist. Da die Klägerin ihre Klage nur auf die unbedingte Zahlungsverpflich­tung stützte, wurde nur diese Gegenstand des Rechtsstreits. Selbst wenn das deutsche oder europäische Recht die unbedingte Zahlungsverpflichtung in Ver­bin­dung mit einem Verbot des Weiterverkaufes des Poly­siliziums rechts­wid­rig erscheinen ließe, brauche das US-Gericht daher nur die Un­be­dingt­heit der Zah­lungsverpflichtung zu prüfen.

Generell gilt in den USA: Illegality defenses based on antitrust law are dis­fa­vored, especially when allowing the defense would let the buyer escape from its side of a bargain after having received a benefit, aaO S. 10.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.